Sichtverhältnisse beim Staplerfahren
Klar sehen, sicher stapelnGute Sichtverhältnisse beim Staplerfahren sind (lebens-)wichtig!
Flurförderzeuge dürfen gemäß DGUV Vorschrift 68 nur verfahren werden, wenn der Fahrer ausreichende Sicht auf die Fahrbahn hat oder eingewiesen wird. Als Unternehmer bzw. als Verantwortlicher werden Sie für die Einhaltung dieser Regelung haftbar gemacht.
Eingeschränkte Sicht
Im betrieblichen Alltag bewegen sich Flurförderzeuge auf kleinen Flächen, transportieren schwere Lasten und sollen eine große Umschlagsleistung erzielen. Dabei ist die Sicht des Staplerfahrers durch verschiedene Aspekte beeinträchtigt:
- Durch die Last wird die Sicht des Fahrers auf die Fahrbahn oft über mehrere Meter verdeckt.
- Die Elemente der Fahrerkabine, des Hubgerüstes, ggf. aufmontierter Gasflaschen oder Schalldämpfer verdecken die Sicht.
- Die Konzentration des Fahrers ist durch die Fahrt und das Rangieren abgelenkt.
- Hallen sind oft nur unzureichend beleuchtet.
- Extreme Kontraste bei der Fahrt vom Hof in die Halle machen den Fahrer für Sekunden blind.
- Schwer einsehbare Ecken stellen eine Gefahr dar.
- Fußgänger auf nicht gekennzeichneten Verkehrswegen sind ein Sicherheitsrisiko.
Bessere Sichtverhältnisse schaffen
- Um die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu erhöhen und bessere Sichtverhältnisse beim Staplerfahren sicher zu stellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Das macht Sie und Ihre Mitarbeiter für mögliche Gefahren sensibel und hilft Ihnen, Regeln aufzustellen und einzuhalten.
- Verbesserung der Beleuchtung in Hallen und Außenanlagen.
- Der Einsatz von Spiegeln an Tordurchfahrten oder Kreuzungen kann dafür sorgen, dass andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig wahrgenommen werden.
- Verkehrswege deutlich sichtbar machen: Die Verkehrswege für Gabelstapler und Fußgänger müssen gut erkennbar sein. Das können z. B. Geländer, Ketten oder Bodenmarkierungen gewährleistet. Außerdem: Die Verkehrswege müssen konsequent freigehalten werden.
Kamerasystem
Kamerasystem verkleinert toten Winkel: Das System besteht aus zwei Kameras und einem Farbmonitor im Sichtbereich des Fahrers. Die Kamera für die Vorwärtsfahrt ist möglichst weit vorn und oben an einem festen Teil des Gabelstaplers - in der Regel am rechten Ende des Hubmastes - befestigt. Die Rückfahrkamera muss möglichst weit hinten montiert werden. Der Monitor zeigt jeweils das Bild für die gewählte Fahrtrichtung. Die Umschaltung erfolgt automatisch. Auf diese Weise wird der tote Winkel vor der Last enorm verkleinert. Der Fahrer sieht Personen auf dem Monitor wesentlich früher. Ein Kamerasystem kann aber nicht den direkten Blick des Fahrers auf den Fahrweg ersetzen. Nur nach dem Monitorbild zu fahren, ist nicht zulässig. Ebenso kann das Kamerasystem die anderen Maßnahmen - vor allem die Trennung der Verkehrswege - nur unterstützen, nicht ersetzen.
Linde BlueSpot™
Der Linde BlueSpot™ ist eine innovative optische Fahrweg-Warneinrichtung für Flurförderzeuge, die insbesondere für Fahrgassen und unübersichtliche Kreuzungsbereiche geeignet ist. Durch den blauen oder roten Lichtpunkt wird der Gabelstapler frühzeitig angekündigt. Ohne akustische Warnung ist der Einsatz bei Vorwärtsfahrt oder Rückwärtsfahrt möglich.
Drehbarer Fahrersitz
Staplerfahrer sind hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Das gilt besonders beim Transport großer, sperriger Güter. Diese Waren schränken die Sicht ein und müssen daher rückwärts gefahren werden. Der Fahrer verdreht seinen Oberkörper zur Fahrtrichtung, um einen sicheren Transport zu ermöglichen. Diese Haltung schadet jedoch der Wirbelsäule. Die Folgen sind häufig Ermüdung, Schmerzen und Arbeitsausfälle. Freie Sicht und ergonomisches Arbeiten müssen aber kein Widerspruch sein. Mit dem drehbaren Fahrerarbeitsplatz für V- und E-Stapler von Linde oder der Drehkabine für Schwerlaststapler dreht sich nicht mehr der Fahrer, sondern sein Arbeitsplatz. Das verbessert die Sicht auf Last oder Fahrtrichtung und entlastet das Muskelskelettsystem des Fahrers. Arbeitsausfälle nehmen ebenso ab wie mögliche Ermüdungsfehler. Für den Betreiber bedeutet das letztlich eine höhere Umschlagleistung.
Die Vorteile im Überblick
- freie Sicht beim Transport großer, unübersichtlicher Lasten
- weniger körperliche Belastung des Fahrers
- weniger krankheitsbedingte Ausfälle, dadurch erhöhte Produktivität
- verringerte Fehlerwahrscheinlichkeit aufgrund von Ermüdung oder Belastung
- einfache Bedienbarkeit für schnelle Einarbeitung und sichere Handhabung
- robuste Bauweise für lange Lebensdauer des Staplers und minimale Wartungskosten
- für viele Staplermodelle verfügbar, auch als Nachrüstlösung
Linde Roadster
Durch die Fahrzeugkonstruktion ohne A-Säule eröffnet der neue Linde Roadster mit der Modellbezeichnung Linde E20R bis E35R dem Fahrer eine einzigartige Sicht und damit ein weiteres Plus an Sicherheit.
Optimales Sichtfeld erhöht passive Sicherheit: Da die Sicht auf die Umgebung ein wesentlicher Faktor für die passive Sicherheit beim Staplereinsatz ist, versprechen die neuen Linde Roadster grundsätzlich bei allen Anwendungen Vorteile, insbesondere aber dort, wo es auf ein optimales Sichtfeld für den Fahrer ankommt. Dazu zählen beispielsweise Einsätze in Logistik- und Industrieanlagen mit starkem Personenverkehr. Denn durch den Wegfall der A-Säule vergrößert sich der Sichtbereich entscheidend und Personen oder Gegenstände, die sich im näheren oder weiter entfernten Fahrwegbereich befinden, werden frühzeitig erkannt und der Fahrer kann entsprechend reagieren.
Indoor-Einsätze bevorzugt: Um die Vorzüge des Konzeptes voll auszuschöpfen, eignen sich die neuen Fahrzeuge insbesondere für Indoor-Einsätze, da hier auf Kabine, Türen oder Heizung verzichtet werden kann. Viele Komfortelemente, die eine Halterung benötigen, wie das Display des Linde Safety Pilots, Handyhalter oder Klemmbrett, stehen dem Fahrer hingegen an anderer Position zur Verfügung. Darüber hinaus bietet Linde weitere Ausstattungsoptionen. Dazu gehört beispielsweise ein rahmenloses Windschild, das ebenfalls aus Panzerglas gefertigt ist, sowie eine rahmenlose Heckscheibe.
Kontakt
Sie haben Fragen zum Thema Sicherheit?
Kontaktieren Sie uns gern über das Formularfeld . Unsere Willenbrock Experten stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Rechtliche Grundlage
DGUV Vorschrift 68
§ 12 Fahren
(1) Flurförderzeuge dürfen nur verfahren werden, wenn der Fahrer ausreichende Sicht auf die Fahrbahn hat oder eingewiesen wird.
Durchführungsanweisung zu § 12 Abs. 1:
Die Forderung nach ausreichender Sicht auf die Fahrbahn ist z.B. erfüllt, wenn das Flurförderzeug so beladen wird, dass der Fahrer über die Last hinweg die Fahrbahn einsehen kann.
Bei nicht ausreichender Sicht sind Hilfsmittel nach Maßgabe des Herstellers, z.B. Spiegel, Kamera und Monitor, akustische und visuelle Warnhinweise, Sensoren zur Erkennung von Personen oder Gegenständen, erhöhter oder drehbarer Sitz, zulässig. Die Auswahl der Hilfsmittel muss nach ergonomischen Gesichtspunkten erfolgen.
Dürfen Flurförderzeuge mit höher als bodenfrei angehobener Last (nicht zum Aufnehmen oder Absetzen der Last) verfahren werden, ist die Forderung nach ausreichender Sicht auf die Fahrbahn auch erfüllt, wenn der Fahrer unter der Last hindurch die Fahrbahn einsehen kann.
Muss mit Frontgabelstaplern ausnahmsweise eine große Last, die die Sicht auf die Fahrbahn versperrt, aufgenommen und bewegt werden, soll der Fahrer hierbei rückwärtsfahren. Da die Last bei der Rückwärtsfahrt nicht beobachtet werden kann, soll mit Lasten, die seitlich über den Gabelstapler hinausragen, nicht rückwärts gefahren werden. Häufiges Rückwärtsfahren ist zu vermeiden, da hierbei die Wirbelsäule des Fahrers durch Verdrehung – insbesondere in Verbindung mit Vibrationen – übermäßig belastet werden kann.